Die ermäßigte Miete kann nur unter folgenden Voraussetzungen gewährt werden: Es handelt sich um eine kulturelle Veranstaltung (Konzert, Theater, Lesung, Ausstellung o.Ä.) und die Veranstaltung ist grundsätzlich für jedermann frei zugänglich und wird.
Der Veranstaltungsraum kann für maximal 7 Stunden inklusive Auf- und Abbau genutzt werden. Längere Nutzungszeiten werden zusätzlich berechnet.
Der Veranstaltungsraum ist mit folgenden technischen Ausstattungen ausgestattet: Orgel, Rednerpult, Notenpulte, Musikerstühle, Redneranlage mit Mikrofon, Verstärker, Lautsprecher, Scheinwerfer.
Ja, externe technische Dienstleistungen können in Anspruch genommen werden, jedoch nur durch akkreditierte Unternehmen, die ein 13%iges Umsatzentgelt an die örtliche Verwaltung abführen müssen.
Für die Gastronomie bei öffentlichen Veranstaltungen ist ausschließlich die Firma Käfer's Theatergastronomie zuständig.